Der Zürcher Wald, der zu rund einem Drittel der Kantonsfläche bewaldet ist (49'700ha), gehört verschiedenen Eigentümern, d.h. die Waldflächen gehören zu 41% der öffentlichen Hand (Bund, Kanton, Gemeinden) und der Rest von 59% gehört den Korporationen (12%) und Privaten (47%).
Der Wald ist per Gesetz allen Personen frei zugänglich, obwohl dieser mehrheitlich im Privatbesitz ist. Dass ein Waldbesuch zu jeder Jahreszeit stets respektvoll gegenüber der Natur und Waldbesitzer erfolgen soll, dürfte allen klar sein. Aber was darf ich als Waldbesucher überhaupt tun und was nicht? Was wird von einem erwartet? An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Die Arbeitsgemeinschaft für den Wald AfW hat dazu ein Wald-Knigge erarbeitet und ein Video erstellt.
Das Amt für Landschaft und Natur des Kanton Zürichs hat weitere Merkblätter zum Thema "Besucher im Wald" und "Veranstaltungen im Wald" herausgegeben.
Falls Sie Fragen rund um unseren Wald haben, so können Sie sich direkt an unseren Förster Daniel Dahmen wenden, oder natürlich an den Vorstand der Haferholzkorperation.
Wir wünschen Ihnen viel Spass, erholsame und genussvolle Momente in unserem Wald.